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Hinweis zu Karenzzeiten im Fall eines Tierseuchenausbruchs

Die Information des BMEL vom 13.09.2017 an NI, dass eine Karenzzeit von 48h für TierärztInnen und Hilfskräfte im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ausreichend ist, wenn entsprechende strenge Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dies wurde zuvor in der Sitzung der Taskforce Tierseuchenbekämpfung am 31. März 2011 ebenfalls beschlossen (Beschluss Karenzzeit nach Bekämpfungseinsatz, Top 4, 19. TF- Sitzungsprotokoll) wurde hier im TSBH SN eingestellt:

 

Krisenmanagement - Karenzzeiten im Seuchenfall

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 16. Januar 2025

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