Brucellose
Rechtsgrundlagen Brucellose (Auswahl)
EU-Recht:
Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex):
Bezeichnung der gelisteten Seuche | Kategorie der gelisteten Seuche | Gelistete Arten | |
Arten und Artengruppe | Überträgerarten | ||
Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis, B. suis | B+D+E | Bison ssp., Bos ssp., Bubalus ssp., Ovis ssp., Capra ssp | |
D+E | Artiodactyla außer Bison ssp., Bos ssp., Bubalus ssp., Ovis ssp., Capra ssp | ||
E | Perissodactyla, Carnivora, Lagomorpha |
s. a. Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b, d und e des AHL (hier in Vetlex)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuch (hier in Vetlex)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen (hier in Vetlex)
Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen (hier in Vetlex)
Bundesrecht:
Achtung: Bis zur Anpassung des nationalen Rechts durch die Legislative sind Regelungen, die dem EU-Recht entgegenstehen, nicht anzuwenden.
Verordnung zum Schutz gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
Brucellose - Regelungen bezüglich der Anerkennung des Status "seuchenfrei" für Sachsen
Mit der Entscheidung der Kommission 2003/467/EG (hier in Vetlex) erhielt Deutschland in Bezug auf die Rinderbestände den Staus "frei von Brucellose, Tuberkulose und Leukose" (sog. "Artikel 10-Status"). Diese Entscheidung basierte auf der inzwischen nicht mehr gültigen Richtlinie 64/432/EWG. Gem. Artikel 84 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 (hier in Vetlex) gelten Mitgliedstaaten und Zonen derselben, für die vor Geltungsbeginn dieser Verordnung der Status „seuchenfrei“ genehmigt wurden, auch gemäß dieser Verordnung als „frei von der Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis“ bei Rinderpopulationen, wenn der Status „brucellosefrei“ gemäß der Richtlinie 64/432/EWG gewährt wurde.
Mit der Entscheidung der Kommission 93/52/EWG (hier in Vetlex) erhielt Deutschland in Bezug auf die Schaf- und Ziegenbestände den Staus "frei von Brucellose (Br. melitensis)". Diese Entscheidung basierte auf der inzwischen nicht mehr gültigen Richtlinie 91/68/EWG. Gem. Artikel 84 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 (hier in Vetlex) gelten Mitgliedstaaten und Zonen derselben, für die vor Geltungsbeginn dieser Verordnung der Status „seuchenfrei“ genehmigt wurden, auch gemäß dieser Verordnung als „frei von der Infektion mit B. melitensis“ Schaf- und Ziegenpopulationen, wenn der Status „brucellosefrei“ („frei von B. melitensis“) gemäß der Richtlinie 91/68/EWG gewährt wurde.
Gem. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen (hier in Vetlex) ist Deutschland „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis in Rinderpopulationen sowie in den Schaf- und Ziegenpopulationen
Brucellose-Überwachung bei Rindern
Überwachung der Freiheit der sächsischen Rinderbestände von Brucellose, Leukose und BHV1 - Milchserologische Untersuchung im Rahmen der GERO-Prüfung
gemeinsames Merkblatt des SMS und des LKV vom 27.04.2023 mit Anschreiben des SMS vom 26.05.2023
Beibehaltung der bisherigen Verfahrensweise bei der der Untersuchung von Rindern auf Leukose und Brucellose: E-Mail der LDS vom 20.12.2017
Durchführung der Untersuchung von Rindern auf Leukose und Brucellose ab 2013:
Erlass des SMS vom 14.12.2012 (lt. II dieses Erlasses finden die Nummern 3.2 und 3.3 der Verwaltungsvorschrift des SMS über die Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung sowie der Erlass des SMS vom 11.12.2001 geändert mit Erlass des SMS vom 23.01.2003 keine Anwendung mehr vgl. auch Schreiben der Tierseuchenkasse vom 28.12.2012 an die praktizierenden Tierärzte
ergänzender Erlass des SMS vom 10.01.2013 mit Anl. 1 (Auszug Protokoll der Sitzung der Länderreferenten für Tierseuchenrecht am 22. und 23.11.2011) u. Anl. 2 (Dr. Jörg Walraph "Darstellung eines Problems bei der Untersuchung von Milchproben auf BHV1", LUA-Mitteilungen 4/2008 S. 77)[Achtung: Nr. 8 außer Kraft gesetzt mit Erlass des SMS vom 28.10.2013; Bezug zur Verwaltungsvorschrift des SMS zur Leukose- und Brucelloseüberwachung in Milchproben vom 11. März 1994 unter Nr. 5 des Erlasses geändert durch Erlass des SMS vom 12.11.2013
ergänzender Erlass des SMS vom 05.02.2013 (konkretisiert mit E-Mail des SMS vom 06.02.2013)
Verfahrensanweisung für 2015: Erlass des SMS vom 06.10.2014
s. a.: Meldung der Milchuntersuchungstermine an den LKV - Elektronische Terminübermittlung: Schreiben des SMS vom 03.12.2013 ergänzende E-Mail des SMS vom 12.12.13
Erstellung Terminlisten für milchserologische Untersuchungen im Jahr 2016: Anschreiben des SMS vom 06.11.15 mit Anlage (Anleitung zur Prüfung und Korrektur in BALVI IP)
Brucellose-Überwachung bei Schafen und Ziegen
Untersuchung von Schafen und Ziegen Anhang IV Teil I Kapitel 4 Abschnitt 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689
für 2024:
Erlass der LDS vom 20.03.2024 - die Anlage (Liste der zu untersuchenden Betriebe) wird aus Datenschutzgründen nicht in das TSBH eingestellt)
Brucellose-Überwachung bei Schweinen
Maßnahmen im Falle der Schweinebrucellose - Risikobewertung von frischem Schweinefleisch
Risikobewertung des BfR vom 02.02.15, Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Länderreferenten 22./23.04.15
Abgestimmte Risikobewertung des BfR und d es FLI vom 23.10.2015 mit Anschreiben des BMEL vom 23.10.2015
Problem falsch positiver Befunde bei der serologischen Untersuchung auf Brucellose-Freiheit durch Kreuzreaktionen:
Stellungnahme FLI zur Diagnostik (übersandt mit E-Mail des BMELV vom 04.05.12)
Bewertung und Vorgehen hinsichtlich der Überwachung von nach § 15 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zugelassenen Besamungsstationen für Schweine auf Brucellose - Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Länderreferenten für Tierseuchenrecht am 28. und 29. Oktober 2010 in Bonn
Brucellose-Überwachung bei Hunden
Maßnahmen im Falle von Caniner Brucellose: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Länderreferenten 22./23.04.15