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Brucellose

Rechtsgrundlagen Brucellose (Auswahl)

EU-Recht:

 

Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex):

 

Bezeichnung der gelisteten SeucheKategorie der gelisteten SeucheGelistete Arten
Arten und ArtengruppeÜberträgerarten

Infektion mit Brucella abortus,

B. melitensis, B. suis

B+D+EBison ssp., Bos ssp., Bubalus ssp., Ovis ssp., Capra ssp 
D+EArtiodactyla außer Bison ssp., Bos ssp., Bubalus ssp., Ovis ssp., Capra ssp 
EPerissodactyla, Carnivora, Lagomorpha 

s. a. Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b, d und e des AHL (hier in Vetlex)


Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuch (hier in Vetlex)


Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen (hier in Vetlex)

 

Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen (hier in Vetlex)


Bundesrecht:

 

Achtung: Bis zur Anpassung des nationalen Rechts durch die Legislative sind Regelungen, die dem EU-Recht entgegenstehen, nicht anzuwenden.


Verordnung zum Schutz gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

Brucellose - Regelungen bezüglich der  Anerkennung des Status "seuchenfrei" für Sachsen

Mit der Entscheidung der Kommission 2003/467/EG (hier in Vetlex) erhielt Deutschland in Bezug auf die Rinderbestände den Staus "frei von Brucellose, Tuberkulose und Leukose" (sog. "Artikel 10-Status"). Diese Entscheidung basierte auf der inzwischen nicht mehr gültigen Richtlinie 64/432/EWG. Gem. Artikel 84 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689  (hier in Vetlex) gelten Mitgliedstaaten und Zonen derselben, für die vor Geltungsbeginn dieser Verordnung der Status „seuchenfrei“ genehmigt wurden, auch gemäß dieser Verordnung als „frei von der Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis“ bei Rinderpopulationen, wenn der Status „brucellosefrei“ gemäß der Richtlinie 64/432/EWG gewährt wurde.


Mit der Entscheidung der Kommission 93/52/EWG (hier in Vetlex) erhielt Deutschland in Bezug auf die Schaf- und Ziegenbestände den Staus "frei von Brucellose (Br. melitensis)". Diese Entscheidung basierte auf der inzwischen nicht mehr gültigen Richtlinie 91/68/EWG. Gem. Artikel 84 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689  (hier in Vetlex) gelten Mitgliedstaaten und Zonen derselben, für die vor Geltungsbeginn dieser Verordnung der Status „seuchenfrei“ genehmigt wurden, auch gemäß dieser Verordnung als „frei von der Infektion mit B. melitensis“ Schaf- und Ziegenpopulationen, wenn der Status „brucellosefrei“ („frei von B. melitensis“) gemäß der Richtlinie 91/68/EWG gewährt wurde.


Gem. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen (hier in Vetlex) ist Deutschland „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis in Rinderpopulationen sowie in den Schaf- und Ziegenpopulationen

Brucellose-Überwachung bei Rindern

Überwachung der Freiheit der sächsischen Rinderbestände von Brucellose, Leukose und BHV1 - Milchserologische Untersuchung im Rahmen der GERO-Prüfung 

gemeinsames Merkblatt des SMS und des LKV vom 27.04.2023 mit Anschreiben des SMS vom 26.05.2023

 

Überwachung der Rinderseuchen IBR/ IPV, Brucellose der Rinder; Leukose der Rinder (EBL), Bovine Virus Diarrhoe (BVD) zur Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei" in Sachsen

Erlass des SMS vom 27.11.2024 mit Anlage 1 (Entscheidungsbaum BVD), Anlage 2 (BVD-Betriebsstatus Dokumentation in HIT) und Anlage 3 (Stichprobengröße und Berechnung)


s. a.: Meldung der Milchuntersuchungstermine an den LKV - Elektronische Terminübermittlung: Schreiben des SMS vom 03.12.2013 ergänzende E-Mail des SMS vom 12.12.2013

Erstellung Terminlisten für milchserologische Untersuchungen im Jahr 2016: Anschreiben des SMS vom 06.11.2015 mit Anlage (Anleitung zur Prüfung und Korrektur in BALVI IP)

Brucellose-Überwachung bei Schafen und Ziegen

Untersuchung von Schafen und Ziegen Anhang IV Teil I Kapitel 4 Abschnitt 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689

 

für 2025:
Erlass des SMS vom 14.05.2025 

Brucellose-Überwachung bei Schweinen

Maßnahmen im Falle der Schweinebrucellose - Risikobewertung von frischem Schweinefleisch
Risikobewertung des BfR vom 02.02.2015, Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Länderreferenten 22./23.04.15

Abgestimmte Risikobewertung des BfR und d es FLI vom 23.10.2015 mit Anschreiben des BMEL vom 23.10.2015 

Problem falsch positiver Befunde bei der serologischen Untersuchung auf Brucellose-Freiheit durch Kreuzreaktionen:
Stellungnahme FLI zur Diagnostik (übersandt mit E-Mail des BMELV vom 04.05.2012)
Bewertung und Vorgehen hinsichtlich der Überwachung von nach § 15 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zugelassenen Besamungsstationen für Schweine auf Brucellose - Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Länderreferenten für Tierseuchenrecht am 28. und 29. Oktober 2010 in Bonn

 

Monitoring  bei Wildschweinen auf AK u. Brucellose ab 2026: E-Mail des SMS vom 23.12.2025

Brucellose-Überwachung bei Hunden