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Tierkörperbeseitigung im Seuchenfall

Tierkörperbeseitigung im Seuchenfall - Rechtsgrundlagen

EU-Recht

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte

 

Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren 

 

Bundesrecht

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

 

Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes ( Tierische Nebenprodukte Beseitigungsverordnung - TierNebV)

 

Landesrecht

Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten (SächsAGTierNebG)

 

Zuständigkeitsverordnung Tierische Nebenprodukte



Regelungen zu Beseitigungskosten (Freistaat Sachsen)

Tierkörperbeseitigung im Seuchenfall - Sonstiges

Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Fahrzeuge der TBA Sachsen: Schreiben des Zweckverbades für Tierkörperbeseitigung vom 08.12.2011

 

Vergraben von Tierkadavern im Seuchenfall: Stellungnahme des FLI vom 03.04.25 mir E-Mail-Anschreiben des BMEL