Hinweis zu Karenzzeiten im Fall eines Tierseuchenausbruchs
Die Information des BMEL vom 13.09.2017 an NI, dass eine Karenzzeit von 48h für TierärztInnen und Hilfskräfte im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ausreichend ist, wenn entsprechende strenge Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dies wurde zuvor in der Sitzung der Taskforce Tierseuchenbekämpfung am 31. März 2011 ebenfalls beschlossen (Beschluss Karenzzeit nach Bekämpfungseinsatz, Top 4, 19. TF- Sitzungsprotokoll) wurde hier im TSBH SN eingestellt:
Krisenmanagement - Karenzzeiten im Seuchenfall
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Aktualisierung Erlass Aufwandsentschädigung Bienensachverständige vom 01.10.2026
Mi, 07. Oktober 2026
Unter tierseuchenbezogene Dokumente -> Bienenkrankheiten -> Mitwirkung von Bienensachverständigen ...
Meldeverpflichtung Varroose ab 10/2026 und TSN-Meldung Lyssavirusinfektion bei Fledermäusen
Do, 01. Oktober 2026
Die Meldeverpflichtung für Varroose wurde nach Bund-Länder-Abstimmung für Sachsen neu geregelt. ...