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Karrenzzeiten im Seuchenfall

Wann dürfen Personen mit Kontakt zu Erregern hochinfektiöser Tierseuchen wieder in unverdächtige Bestände?

Schreiben des FLI „Karenzzeitregelung beim Auftreten von Klassischer Schweinepest, Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche“ mit Anschreiben BMELV vom 11.09.2007