Karrenzzeiten im Seuchenfall
Wann dürfen Personen mit Kontakt zu Erregern hochinfektiöser Tierseuchen wieder in unverdächtige Bestände?
Schreiben des FLI „Karenzzeitregelung beim Auftreten von Klassischer Schweinepest, Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche“ mit Anschreiben BMELV vom 11.09.2007