Salmonellose bei Rindern
Rechtsgrundlagen Rindersalmonellose
EU-Recht:
keine Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex)
Hinweis: gem. Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben c) und d) des AHL (hier in Vetlex) gilt dieser unbeschadet der Bestimmungen der
- Richtlinie 2003/99/EWG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates (hier in Vetlex) und der
- Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern (hier in Vetlex)
Hinweis: Beide o. g. Rechtsakte enthalten derzeit keine spezifischen Regelungen zur Rindersalmonellose
Bundesrecht:
Verordnung zum Schutz gegen die Salmonellose der Rinder (Rinder-Salmonellose-Verordnung)
weitere Anwendbarkeit der Rinder-Salmonellose-Verordnung:
- E-Mail des SMS vom 05.08.2021
- ergänzende E-Mail des SMS vom 16.11.2021
- ergänzende E-Mail des SMS vom 02.09.2022 mit Anlage 1 (Stellungnahme des FLI zur weiteren Anwendung der Rinder-Salmonellose-Verordnung vom 04.08.2022), Anlage 2 (Auszug 36. Sitzung AGTT) und Anlage 3 (Auszug 37. Sitzung AGTT)
Bekämpfung der Rindersalmonellose
Achtung: Bis zur Anpassung des nationalen Rechts durch die Legislative sind Regelungen, die dem EU-Recht entgegenstehen, nicht anzuwenden. Vor diesem Hintergrund sind auch die hier eingestellten ergänzenden Dokumente (Erlasse u. ä.) kritisch zu betrachten.
Kostentragung bei der amtlich angeordneten Untersuchung nach § 3 (1) Rinder-Salmonellose-Verordnung in Folge des Verdachts auf Salmonellose nach § 1 Abs. 2 Nummer 2 Buchst. a der Rinder-Salmonellose-VO: Erlass des SMS vom 01.08.2006
Rindersalmonellose - Auslegungshinweise u. ä.
Achtung: Bis zur Anpassung des nationalen Rechts durch die Legislative sind Regelungen, die dem EU-Recht entgegenstehen, nicht anzuwenden. Vor diesem Hintergrund sind auch die hier eingestellten ergänzenden Dokumente (Ausführungshinweise u. ä.) kritisch zu betrachten.
Literaturhinweis: Ulrich Methner "Salmonellose der Rinder - Empfehlungen zur Vorgehensweise nach Feststellung eines Ausbruchs" (Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle 2012/IV S. 253 - 260)
Möglichkeit der Anwendung von Tupferproben i. R. d. Diagnostik nach der Änderung der Rindersalmonellose-Verordnung durch VO vom 18. Dezember 2009: E-Mail des BMELV vom 24.02.2010 mit Anlage 1 (Stellungnahme des FLI) und Anlage 2 (Bezugsschreiben des SMS)
Untersuchungen auf Rindersalmonellose in der LUA: Schreiben der LUA vom 02.07.2010 mit Anlage und Verteiler