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2. und 3. Änderung der Allgemeinverfügung der LDS zur Festlegung einer Sperrzone II (gefährdetes Gebiet)

Die Allgemeinverfügung der LDS zur Festlegung einer Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung vom 19.07.2023

- amtliche Bekanntmachung auf der Website der LDS mit Anlage 1 (Merkblatt) und Anlage 2 (Kartendarstellungen von Schutzkorridor Ost und Hochrisikozone mit Teilkompartimenten)  

- Bekanntmachung als PDF mit Anlage 1 (Merkblatt) und Anlage 2 (Kartendarstellungen von Schutzkorridor Ost und Hochrisikozone mit Teilkompartimenten) 

  • 1. Änderung vom 13.09.23 (betrifft Aufnahme einer Ausnahmegenehmigung zum Verbot der Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen)

- amtliche Bekanntmachung auf der Website der LDS

- Bekanntmachung als PDF

 

 

 wurde wie folgt geändert:

 

 

  • 2. Änderung vom 29.04.2024 (Anordnung der Tötung des Wildschweinbestandes bis auf Widerruf in den Teilkompartimenten des Schutzkorridors „Ost“ und in den Hochrisikokorridorabschnitten (HRK-Abschnitten) - übernimmt wesentliche Vorgaben aus der u. g. Allgemeinverfügung der LDS zu Festlegungen innerhalb des Schutzkorridors "Ost" und des Hochrisikokorridors 19.07.2023 in der Fassung der Verlängerung vom 30.11.2023, welche mit Ablauf des  31.05.2024 außer Kraft tritt.)

- amtliche Bekanntmachung auf der Website der LDS

- Bekanntmachung als PDF

 

  • 3. Änderung vom 06.05.2024 (Gebietsanpassung)

- amtliche Bekanntmachung auf der Website der LDS

- Bekanntmachung als PDF

 

Die Änderungen wurde hier im TSBH SN eingestellt:

Tierseuchenbezogene Dokumente - Schweinepest (klassische & afrikanische) - Schweinepestüberwachung und Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung im Freistaat Sachsen - Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 07. Mai 2024

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