ASP: Änderung der Allgemeinverfügung zur Sperrzonen II (betrifft Aufnahme einer Ausnahmegenehmigung zum Verbot der Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen)
Die am 19.07.2023 neu gefassten Allgemeinverfügungen der LDS zur Festlegung einer Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Landeshauptstadt Dresden ist geändert würden.
Die 1. Änderung vom 13.09.2023 (betrifft Aufnahme einer Ausnahmegenehmigung zum Verbot der Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen)
ist hier im TSBH Sachsen eingestellt:
Tierseuchenbezogene Dokumente - Schweinepest (klassische & afrikanische) - Schweinepestüberwachung und Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung im Freistaat Sachsen - Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der ASP im Freistaat Sachsen
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