ASP-Bekämpfung in SN: Errichtung des Schutzkorridors "Ost" und des Hochrisikokorridors und Festlegungen dazu
Mit der
Allgemeinverfügung der LDS zur Festlegung einer Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung vom 19.07.2023
- amtliche Bekanntmachung auf der Website der LDS mit Anlage 1 (Merkblatt) und Anlage 2 (Kartendarstellungen von Schutzkorridor Ost und Hochrisikozone mit Teilkompartimenten)
- Bekanntmachung als PDF mit Anlage 1 (Merkblatt) und Anlage 2 (Kartendarstellungen von Schutzkorridor Ost und Hochrisikozone mit Teilkompartimenten)
wurden ein Schutzkorridor "Ost" und ein Hochrisikokorridor innerhalb der Sperrzone II eingerichtet. Dazu gibt es eine interaktive Kartendarstellung von Schutzkorridor "Ost" und Hochrisikozone.
Festlegungen zu beiden Korridoren finden sich in der Allgemeinverfügung der LDS zu Festlegungen innerhalb des Schutzkorridors "Ost" und des Hochrisikokorridors in der Fassung vom 19.07.2023
Alle diesbezüglichen Dokumente sind hier im TSBH Sachsen eingestellt:
Tierseuchenbezogene Dokumente - Schweinepest (klassische & afrikanische) - Schweinepestüberwachung und Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung im Freistaat Sachsen - Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der ASP im Freistaat Sachsen
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