Meldeverpflichtung Varroose ab 10/2026 und TSN-Meldung Lyssavirusinfektion bei Fledermäusen
Die Meldeverpflichtung für Varroose wurde nach Bund-Länder-Abstimmung für Sachsen neu geregelt. Die Festlegung des SMS ist unter der Rubrik Mitteilungs- und Meldepflichten -> Dokumente zur Anzeige- und Meldepflicht und zur TSN-Meldung -> Seuchenspezifische Vorgaben eingestellt. Dort finden sich auch aktuelle Hinweis zur Abgrenzung einer Lyssavirusinfektion bei Fledermäusen von einer Tollwutinfektion (RABV) im TSN.
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