Tierkörperbeseitigung im Seuchenfall
Tierkörperbeseitigung im Seuchenfall - Rechtsgrundlagen
EU-Recht
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte
Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren
Bundesrecht
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes ( Tierische Nebenprodukte Beseitigungsverordnung - TierNebV)
Landesrecht
Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten (SächsAGTierNebG)
Zuständigkeitsverordnung Tierische Nebenprodukte
Regelungen zu Beseitigungskosten (Freistaat Sachsen)
Tierkörperbeseitigung im Seuchenfall - Sonstiges
Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Fahrzeuge der TBA Sachsen: Schreiben des Zweckverbades für Tierkörperbeseitigung vom 08.12.2011
Vergraben von Tierkadavern im Seuchenfall: Stellungnahme des FLI vom 03.04.25 mir E-Mail-Anschreiben des BMEL

