Tiergesundheitsrecht der EU - Anwendungs- und Auslegungshinweise

Kennzeichnung und Registrierung

Betriebsregistrierung: Schreiben des BMEL vom 21.01.2021 

 

Registrierung von Kleintier- und Geflügelmärkten nach neuem EU-Recht: E-Mail der LDS vom 23.08.2021  (Rechtsauffassung der LDS wurde mit E-Mail des SMS vom 30.08.2021 bestätigt)

 

Kennzeichnung von sehr kleinen Papageienvögeln: Mailverkehr der LDS mit dem VLA Leipzig August / September 2021

 

Kennzeichnung von Bruteiern: E-Mail des SMS vom 23.06.2021

 

 

 

Falldefinitionen für gelisteten Seuche gem. Artikel Art. 9 (2) DelVO (EU) 2020/689

Im Protokoll über die Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, Sektionen Tiergesundheit und Tierschutz sowie Kontrollen und Einfuhrbedingungen am 13. Juli 2021 in Brüssel wird dazu ausgeführt: 

 

"Zur Klarstellung der Falldefinitionen in Art. 9 (2) DelVO (EU) 2020/689 führt KOM aus, dass es zunächst in der Verantwortung der zuständigen Behörde läge, wie mit positiven, indirekten Nachweisen umgegangen wird. Diese Flexibilität sei durchaus beabsichtigt. So könne auch ausgeschlossen werden, dass falsch-positive Befunde gemeldet werden. Um epidemiologische Hinweise aufzufinden, muss die zuständige Behörde involviert werden. Von einem epidemiologischen Zusammenhang könne jedoch bei Vorkommen des Erregers in der Wildtierpopulation ausgegangen werden. Ebenso könne der Verdachtsfall durch ein zweites positives Ergebnis in der Herde bestätigt werden."

Zertifizierung / Anwendung von TRACES

Verfahrensweise der Zertifizierung während des Übergangszeitraumes bis zum 17.10.2021:


TRACES-Attestierung von Pferden auch bei temporärem innergemeinschaftlichen Verbringen (z. B. zum Turnier): E-Mail des SMS vom 10.06.2021 


Übertragung von hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der Zertifizierung auf nicht amtliche Tierärzte (hier: beim innergemeinschaftlichen Verbringen von Bruteiern): E-Mail der LDS vom 04.06.2021


Zertifizierung von Bruteiern - Auslegung zu einer Formulierung im TRACES-Attest: E-Mail des SMS vom 19.10.2021


Verbringung von Ziegen und Ziegensperma - Nekropsieuntersuchung der Falltiere auf Tuberkulose (Auslegung der Delegierten VO (EU) 688/2020, Anhang II, Teil 1 (Mindestanforderungen an ein Programm vor der Verbringung in Bezug auf Infektionen mit dem Mycobacterium-tuberculosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberculosis) bei Ziegen) - E-Mail des SMS vom 25.01.2022 mit Anlage (Stellungnahme des FLI vom 19.01.2022)


Verbringen von Erzeugnissen aus Wassertieren - Fragen der TRACES-Zertifizierung - E-Mail des SMS vom 06.05.2022

 

Hinweise für einzelne Tierseuchen

Konkrete Anwendungs- und Auslegungshinweise für einzelne Tierseuchen finden sich jeweiliges seuchenbezogen unter Tierseuchenbezogene Dokumente

 

 

 

Meldung von Tierseuchen / Tierseuchenberichterstattung

Dokumente dazu sind hier eingestellt:  Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten - Dokumente zur Anzeige- und Meldepflicht und zur TSN-Meldung