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Tierkörperbeseitigung im Seuchenfall

Tierkörperbeseitigung im Seuchenfall - Rechtsgrundlagen

Rechtliche Bestimmungen und Leitlinien zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte - Zusammenstellung auf der Website des LAVES

Regelungen zu Beseitigungskosten (Freistaat Sachsen)

Tierkörperbeseitigung im Seuchenfall - Sonstiges

Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Fahrzeuge der TBA Sachsen: Schreiben des Zweckverbades für Tierkörperbeseitigung vom 08.12.2011

Deponierung tierischer Nebenprodukte im Seuchenfall:
Schreiben des BMELV vom 18.09.2007 – s. dazu auch
1. TOP 6.11 der Sitzung der Länderreferenten für Tierseuchenrecht am 07. und 08. August 2007 in Bonn sowie

2. Leitlinien des niedersächsischen Umweltministeriums vom 10. März 2006 für die Beseitigung von Tierkörpern bei Seuchenzügen z.B. Vogelgrippe, Aufstellung der örtlichen Notfallpläne – Hierarchie der Beseitigungsoptionen mit
Anlage 2 - Konzept zum Vergraben auf sonstigen Flächen
Anlage 2a - Vorschlag für die dezentrale Beseitigung von Tierkadavern
Anlage 3 - Technische Anforderungen an die Ablagerung / das Vergraben von Tierkadavern im Krisenfall auf Deponien