Tötung im Seuchenfall
Tötung im Seuchenfall allgemein
Umfangreiche Dokumentensammlung zum Thema Tötung im Seuchenfall s. Kapitel Tötung des bundeseinheitlichen Tierseuchenbekämpfungshandbuchs unter TSN-Online → Krisenmanagement → TSBH → Bund → fachlicher Teil → Tötung
Kostenregelungen
Erlass des SMS vom 01.08.2006 zur behördlichen Anordnung der Tötung von Tieren (hinsichtlich der Tötungsanordnung bei Fischseuchen s. Erlass des SMS vom 01.08.2006 i. V. m. Nr. IV des Erlasses des SMS vom 09.04.2009)sowie Erlass des SMS vom 15.07.2009
Tötung im Seuchenfall - Tierschutzrechtliche Vorgaben
Achtung: Die hier eingestellten Dokumente sind eine Auswahl und erheben keine Anspruch darauf, die Thematik "Tötung im Seuchenfall" aus tierschutzrechtlicher Sicht in Vollständigkeit abzubilden
Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)
Erlass des SMS vom 13. Februar 2025 zum Handbuch "Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung" (Stand Oktober 2024)
Link zur Seite des FLI: hier ist immer die aktuellste Version des Handbuches zu finden sowie eine Liste von Angeboten zu Sachkundeschulungen
Insbesondere möchten wir auf Kapitel G (Seite 107) zur Bestandsräumung sowie folgende Anlagen für die Tötung im Tierseuchenfall hinweisen:
Anlage A.1 (Seite 124, Synopse der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 und der Tierschutzschlachtverordnung)
Anlage D.1 (Seite 231, Übersichtsschema Sachkundenachweis)
Anlage E.7a-d (Seite 275, Standard zur Bewertung der Betäubungseffektivität)
Anlage G.1 (Seite 306, Einflussfaktoren auf die Wahl des Betäubungs- und Tötungsverfahrens)
Anlage G.2 (Seite 310, Bewertungsmatrix zur rechtlichen Einordnung verschiedener Betäubungs- und Tötungsverfahren bei der Bestandsräumung)
Tötung im Seuchenfall - sächsische Regelungen
Procedere zur Anforderung der Fa. Vetcon gem. Vorsorgevertrag des SMS von 15.04.2022 - 14.04.2026
E-Mail des SMS vom 25.04.2022 (Hinweis auf Infobroschüre in FIS-VL)
Procedere zur Anforderung der Fa. Vetcon gem. Vorsorgevertrag des SMS von 2018 - 2022
Informationsschreiben des SMS vom 11.06.2018 zum Vertragsabschluss
Anforderung der Fa. Vetcon im Seuchenfall: E-Mail der LDS vom 17.12.2019 mit Anlagen (Vordruck "Planung der Tötungsmaßnahmen für den Betrieb mit Aktionsplan" sowie Vermerk des SMS vom 17.08.2018)
Website der Vetcon GmbH & Co. KG - Seuchenvorsorge - Seuchenbekämpfung
Elektrotötung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen - Einsatz von Tötungszangen im Tierseuchenfall
Der Freistaat Sachsen hält 5 Zangen für Rinder und 5 weitere für Schweine bzw. kleine Wiederkäuer vor - s. a:
Verfahren der Anforderung: E-Mail des SMS vom 08.03.12, Anschreiben der LUA vom 07.03.2012, Schreiben des SMS vom 10.10.2012, Muster Anforderungsformular, ergänzendes Schreiben der LUA vom 15.10.2013
Einsatz von Betäubungszangen zur Tötung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen: Schreiben der maschinentechnischen Sachverständigen der LUA vom 15.02.2010