Desinfektion / Entwesung

Richtlinie über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei bestimmten Tierseuchen

Die "Bekanntmachung der Richtlinie über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei bestimmten Tierseuchen (Stand: November 2022) vom 6. Dezember 2022" wurde im elektronischen Bundesanzeiger vom 16. Dezember 2022 (BAnz AT 16.12.2022 B1) veröffentlicht (aktuelle Fassung auf der Website des FLI)

Auf der Website der nationalen Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide (Biozid Helpdesk der BAUA) gibt

 eine Übersichten aller in Deutschland gemeldeten Biozidprodukte, der Biozidprodukte im Entscheidungsverfahren und aller in Deutschland bereits zugelassener Biozidprodukte.

Auf der Website der European Chemicals Agency (ECHA)können hier unter Eingabe der CAS Nummer Informationen über den Stand des Verfahrens über die Genehmigung des entsprechenden Biozid-Wirkstoffs abgerufen werden

Ausnahmezulassungen für Biozidprodukte

Anträge auf Ausnahmezulassung nach Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012: Antragsformular Stand 01.01.2022 mit Anschreiben des BVL vom 20.01.2022. 

Neu: Anträge werden gebührenfrei bearbeitet, Notwendigkeit Beantragung einer Gebührenbefreiung entfällt

Desinfektionsmittellisten

Allgemeines
Desinfektion im Rahmen von Tierseuchenausbrüchen: Schreiben des BMEL vom 06.02.14
"Desinfektion im Tierseuchenrecht: Wirksamkeitsprüfung" (Vortrag Prof. U. Truyen, 7. Leipziger Tierärztekongress 2014, mit freundlicher Genehmigung des Autors. Die Verwendung (auch auzugsweise) sowie die Weitergabe bedürfen der Zustimmung des Verfassers!


1. Listen der DVG
Direktlink zu Liste auf der Website der DVG,  s. a. TSBH unter Fachlicher Teil --> Entwesung, Reinigung, Desinfektion

 



2. Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren - s. Website des RKI 

3. Liste der von der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e.V. in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften bzw. Berufsverbänden DGHM, DGKH, GHUP und BVÖGD auf der Basis der Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer
Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen Verfahren für die
prophylaktische Desinfektion und die hygienische Händewaschung

Vorwort, Info zu Bestllmögklichkeiten

4. Desinfektionsmittelliste Tierhaltung und Lebensmittelherstellung, herausgegeben durch den Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO)auf der Website der IHO)
vgl. dazu auch Schreiben des BMEL vom 06.02.14

Informationen zur Produkthaftung beim Einsatz von Rohstoffen (NaOH, Ameisensäure, Peressigsäure u.ä.) zur Desinfektion

Desinfektion - sonstiges

Gemeinsame Stellungnahme des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) und des Ausschusses Desinfektion in der Veterinärmedizin der DVG e.V. vom 19.12.2011 zu verschiedenen Fragestellungen hinsichtlich des Desinfektion bei hoch kontagiösen Tierseuchen mit Anschreiben:

  • erforderliche Menge Branntkalk bei einer Festmistpackung
  • Konzentrationsangaben bei Kalkmilch und Formalin
  • Einsatz von Biogasanlagen mit Hygienisierungsvorrichtungen zur Desinfektion von Fest-/ Flüssigmist bei MKS/ KSP/ AI
  • Umgang mit den in der hofeigenen Biogasanlage befindlichen Resten im falle von MKS/kSP


Merkblatt "Hinweise zur Waldbodendesinfektion bei ASP" s. Tierseuchenbezogene Dokumente - Schweinepest (klassische & afrikanische) - ASP - sonstige Dokumente


Bekämpfung der Geflügelpest - Inaktivierung durch Kalk
Schreiben des BMELV vom 05.05.2008 mit Anlagen:
„Inaktivierung des Aviären Influenzavirus mithilfe von Kalk (Kurzfassung – Institut Pasteur de Lille“
„Praktischer Leitfaden für die Verwendung von Kalk zur Vorbeugung und Bekämpfung der Vogelgrippe“ (Europäischer Kalkverband)

Gutachten
Gutachten für Wofasteril E 400 + ALCAPUR (Wirksamkeit gegen HPAI) mit Anschreiben des BMELV und der Herstellerfirma

Desinfektion bei Bienenkrankheiten

Richtlinie des BMELV über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen

Die auf "Bekanntmachung der Richtlinie über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei bestimmten Tierseuchen (Stand: November 2022) vom 6. Dezember 2022" wurde im elektronischen Bundesanzeiger vom 16. Dezember 2022 (BAnz AT 16.12.2022 B1) veröffentlicht (aktuelle Fassung auf der Website des FLI)

Mit Schreiben des BMEL vom 29.09.15 mit Anlage 1 und Anlage 2 wird auf die derzeit laufende, jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmende Überarbeitung dieser Desinfektionsrichtlinie hingewiesen und für die bis dahin zu beachtende Hinweise gegeben. Mit Anschreiben des BMEL vom 06.10.2015 wurde eine überarbeitete Anlage 1 (Stand 06.10.15) übersandt.

Zitat: "Ich weise darauf hin, dass bis zu Ihrer Überarbeitung die Desinfektionsrichtlinie des BMEL (Stand: November 2007) bei der Desinfektion im Tierseuchenfall maßgeblich ist. Allerdings unter der Berücksichtigung, ob der zur Anwendung kommende Wirkstoff nach dem Biozidrecht derzeit verkehrsfähig zur Anwendung im Veterinärbereich ist, oder ggf. beim BVL ein Antrag auf Verwendung eines Biozidprodukts gestellt werden muss. Die anliegende Tabelle (Anlage 1) soll in erster Linie hierzu einen Überblick verschaffen."

Auf der Website der nationalen Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide (Biozid Helpdesk der BAUA) gibt es folgende Links:


Auf der Website der European Chemicals Agency (ECHA)können hier unter Eingabe der CAS Nummer Informationen über den Stand des Verfahrens über die Genehmigung des entsprechenden Biozid-Wirkstoffs abgerufen werden