Einsatz praktizierender Tierärzte im Tierseuchenfall
Einsatz praktizierender Tierärzte im Tierseuchenfall - Rechtsgrundlagen
Übertragung von Aufgaben und Heranziehung von außerhalb der zuständigen Behörde tätigen Tierärzten, Hinzuziehung von Sachverständigen - s. § 6 SächsAGTierGesG
Einsatz praktizierender Tierärzte im Tierseuchenfall - Umsetzung in Sachsen
Hinsichtlich der heute in § 6 Absatz 1 bzw. Absatz 2 SächsAGTierGesG geregelten Mitwirkung von außerhalb der zuständigen Behörde tätigen Tierärzten in Form der Beleihung bzw. als Verwaltungshelfer gem. wurde bereits am am 01.03.2006 (damals noch auf dem TierSG und dem SächsAGTierSG beruhend) eine Rahmenempfehlung hinsichtlich des Einsatzes von Tierärzten / Tierärztinnen im Tierseuchenkrisenfall vom zwischen der Sächsischen Landestierärztekammer, dem SMS und den sächsischen Vertretern der Bundesverbände der praktischen und der beamteten Tierärzte (BpT und BbT) vereinbart. Im Jahr 2014 ergab sich die Notwendigkeit der Aktualisierung der Rahmenempfehlung aufgrund der neuen Rechtslage durch Außerkrafttreten des TierSG und Inkrafttreten des TierGesG (hier insbesondere § 24) sowie des SächsAGTierGesG (hier insbesondere § 6).
Am 16.01.2026 wurde die eine neue Rahmenempfehlung von den o. g. Beteiligten unterzeichnet.
Zu Auslegungsfragen zum Einsatz als Beliehener oder Verwaltungshelfer und zu einem Änderungsvorschlag der LDS vgl. Auszug aus dem Protokoll der Dienstberatung der LDS mit den LÜVÄ im Bereich Tierseuchenbekämpfung vom 09.09.2014.
Einsatz praktizierender Tierärzte im Tierseuchenfall - Leitfaden
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat einen Leitfaden für tierärztliches Fachpersonal beim Einsatz im Tierseuchenkrisenfall veröffentlicht, der auch zur Fortbildung genutzt werden kann.