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Salmonellosen beim Geflügel

Rechtsgrundlagen Salmonellosen beim Geflügel

EU-Recht

I. allgemeine Regelungen 

 

Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex):

 

Bezeichnung der gelisteten Seuche Kategorie der gelisteten Seuche Gelistete Arten
Arten und Artengruppe Überträgerarten
Infektion mit Salmonella Pullorum, S. Gallinarum, S. arizonae D+E Gallus gallus, Meleagris gallopavo, Numida meleagris, Coturnix coturnix, Phasianus colchicus, Perdix perdix, Anas spp.  

 

 

Artikel 170 des AHL (hier in Vetlex) eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Maßgaben nationale Maßnahmen bezüglich der Bekämpfung der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Abs. 1 Buchstaben d und e und der Verbringung von Landtieren und ihres Zuchtmaterials innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebietes zu ergreifen.


Hinweis: gem. Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben c) und d) des  AHL (hier in Vetlex) gilt dieser unbeschadet der Bestimmungen der 

  • Richtlinie 2003/99/EWG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates (hier in Vetlex) und der 
  • Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern (hier in Vetlex)

II. Regelungen zur Verwendung von antimikrobiellen Mitteln und Impfstoffen im Rahmen der nationalen Bekämpfungsprogramme

Verordnung (EG) Nr. 1177/2006 der Kommission vom 1. August 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmungen über die Anwendung von spezifischen Bekämpfungsmethoden im Rahmen der nationalen Programme zur Bekämpfung von Salmonellen bei Geflügel (hier in Vetlex)

III. Regelungen für Hühner

III.1. Zuchtherden von Gallus gallus
Verordnung (EU) Nr. 200/2010 der Kommission vom 10. März 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf ein Unionsziel zur Senkung der Prävalenz von Salmonella-Serotypen bei erwachsenen Gallus-gallus-Zuchtherden (hier in Vetlex)

Entscheidung der Kommission 2006/759/EG vom 8. November 2006 zur Genehmigung bestimmter nationaler Programme zur Bekämpfung von Salmonellen bei Zuchtherden von Gallus gallus 

  • betr. u. a. Plan der BRD

III.2. Legehennen der Spezies Gallus gallus
Verordnung (EU) Nr. 517/2011 der Kommission vom 25. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf ein Ziel der Europäischen Union zur Senkung der Prävalenz bestimmter Salmonella-Serotypen bei Legehennen der Spezies Gallus gallus sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 und der Verordnung (EU) Nr. 200/2010 der Kommission (hier in Vetlex)

Entscheidung der Kommission 2007/848/EG vom 11. Dezember 2007 zur Genehmigung bestimmter nationaler Programme zur Salmonellenbekämpfung bei Legehennen­beständen der Spezies Gallus gallus

  • betr. u. a. Plan der BRD

III.3. Masthähnchen
Verordnung (EU) Nr. 200/2012 der Kommission vom 8. März 2012 über ein Unionsziel zur Verringerung von Salmonella enteritidis und Salmonella typhimurium bei Masthähnchenherden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (hier in Vetlex)

Entscheidung der Kommission 2007/516/EG vom 19. Juli 2007 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für eine Erhebung in den Mitgliedstaaten über die Prävalenz und die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel von Campylobacter spp. in Masthähnchenherden und die Prävalenz von Campylobacter spp. und Salmonella spp. in Schlachtkörpern von Masthähnchen

Entscheidung der Kommission 2008/815/EG vom 20. Oktober 2008 zur Genehmigung bestimmter nationaler Programme zur Salmonellenbekämpfung in Masthähnchenbeständen der Spezies

  • betr. u. a. Plan der BRD

IV. Regelungen für Puten

Entscheidung 2006/662/EG der Kommission vom 29. September 2006 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für eine Grundlagenerhebung in den Mitgliedstaaten über die Prävalenz von Salmonellen in Truthühnerbeständen

Verordnung (EU) Nr. 1190/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012 über ein EU-Ziel zur Verringerung von Salmonella Enteritidis und Salmonella Typhimurium bei Truthühnerherden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates

Entscheidung 2009/771/EG der Kommission vom 20. Oktober 2009 zur Genehmigung bestimmter nationaler Programme zur Salmonellenbekämpfung bei Puten

  • betr. u. a. Plan der BRD

Bundesrecht:

Achtung: Bis zur Anpassung des nationalen Rechts durch die Legislative sind Regelungen, die dem EU-Recht entgegenstehen, nicht anzuwenden.

 

Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn und bei Puten (Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Salmonellosen beim Geflügel - Bekämpfungsprogramme und -pläne der BRD

Hühner:
Bekämpfungsprogramm der BRD im Hinblick auf zoonotische Salmonelleninfektionen in Zuchtgeflügel(Gallus-gallus-Zuchtherden) und Aufzuchtherden für die Legehennenhaltung gemäß Artikel 5 Verordnung (EG) Nr. 2160/2003
sowie
Bekämpfungsprogramm der BRD im Hinblick auf zoonotische Salmonelleninfektionen beiLegehennen (Gallus-gallus-Spezies) und Aufzuchtherden für die Legehennenhaltung gemäß Artikel 5 Verordnung (EG) Nr. 2160/2003

mit Anschreiben des BMELV vom 26.04.2007)

genehmigt mit



Masthähchen:
Bekämpfungsprogramm der BRD im Hinblick auf zoonotische Salmonelleninfektionen bei Masthähnchen (Broiler, Gallus-gallus-Spezies) gemäß Artikel 5 Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 in der der KOM übermittelten Fassung (Anschreiben BMELV)

genehmigt mit Entscheidung der Kommission 2008/815/EG vom 20. Oktober 2008 zur Genehmigung bestimmter nationaler Programme zur Salmonellenbekämpfung in Masthähnchenbeständen der Spezies


Puten:
Bekämpfungsprogramm der BRD im Hinblick auf zoonotische Salmonelleninfektionen (Salmonella Enteritidis und Salmonella Typhimurium) bei Puten gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 (Anschreiben BMELV)
genehmigt mit Entscheidung 2009/771/EG der Kommission vom 20. Oktober 2009 zur Genehmigung bestimmter nationaler Programme zur Salmonellenbekämpfung bei Puten

Salmonellosen beim Geflügel - Durchführungshinweise des Bundes

Legehennen:
Modalitäten der Probenziehung amtlicher Proben im Rahmen der gemeinschaftlichen
Salmonella-Bekämpfungsprogramme: mit Schreiben vom 10.12.2009 verweist BMELV auf die technische Spezifikationen der KOM für die Entnahme von Proben bei Legehennen und empfiehlt deren Anwendung, sofern keine detaillierten Vorgaben für die Probenentnahme im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1168/2006 aufgeführt werden

Salmonellosen beim Geflügel - Durchführungsbestimmungen Sachsen

Zuchthühner
Amtliche Probenahme in Zuchtbetrieben und Brütereien gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 der Hühner-Salmonellen-VO – Erlass des SMS vom 29.06.2007


Legehennen
Amtliche Untersuchungen in Legehennenhaltungen und in Aufzuchtherden für die Legehennenhaltung (Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1168/2006) – Erlass des SMS vom 02.01.2008 (Das Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Reduktion der Salmonellenprävalenz in sächsischen Geflügelhaltungen durch Beratung und Optimierung der Haltungs- und Produktionshygiene (s. Website der Sächsischen Tierseuchenkasse) bleibt unberührt)


Masthähchen:
Durchführung der Entscheidung der Kommission 2006/516/EG in Sachsen: Erlass des SMS vom 22.01.2008 (ohne Anlagen) – betr. Studie zur Prävalenz und Resistenz gegen antimikrobielle Mittel von Campylobacter spp. in Masthähnchenherden und zur Prävalenz von Campylobacter spp. und Salmonella spp. in Schlachtkörpern von Masthähnchen)

Salmonellosen beim Geflügel - Programme und Richtlinien in Sachsen

s. Website der Sächsischen Tierseuchenkasse
 

Salmonellen-Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse

 

Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Bekämpfung von Salmonella Gallinarum  Pullorum in Rassegeflügelbeständen im Freistaat Sachsen