Paratuberkulose
Paratuberkulose - Rechtsgrundlagen
EU-Recht:
Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex):
| Bezeichnung der gelisteten Seuche | Kategorie der gelisteten Seuche | Gelistete Arten | |
| Arten und Artengruppe | Überträgerarten | ||
| Paratuberkulose | E | Bison ssp., Bos ssp., Bubalus ssp., Ovis ssp., Capra ssp., Camelidae, Cervidae | |
Artikel 170 des AHL (hier in Vetlex) eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Maßgaben nationale Maßnahmen bezüglich der Bekämpfung der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Abs. 1 Buchstaben d und e und der Verbringung von Landtieren und ihres Zuchtmaterials innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebietes zu ergreifen, s. u.
Paratuberkulose - Programme und Leitlinien
Paratuberkuloseprogramm der Sächsischen Tierseuchenkasse s. Website der TSK
Die Leitlinien für den Umgang mit der Paratuberkulose in Wiederkäuerbeständen wurden abgelöst durch die Empfehlungen für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern vom 07.07.14
Bekanntmachung im BAnz vom 01.08.14, Anschreiben des BMEL vom 04.08.2014
Änderung der Bekanntmachung vom 19.08.14 mit E-Mail-Anschreiben des BML vom 28.08.14