Newcastle Disease (ND)

ND - Rechtsgrundlagen

EU-Recht:

 

Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex):

 

Bezeichnung der gelisteten Seuche Kategorie der gelisteten Seuche Gelistete Arten
Arten und Artengruppe Überträgerarten
Infektion mit dem Virus der Newcastle-Krankheit A+D+E Aves  

Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuch (hier in Vetlex)


Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen (hier in Vetlex)


Bundesrecht:

Nach § 67 Absatz 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348) sind bis zum Erlass einer anderweitigen bundesrechtlichen Regelung sind die Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 hinsichtlich der Newcastle-Krankheit weiter anzuwenden.

 

Achtung: Bis zur Anpassung des nationalen Rechts durch die Legislative sind Regelungen, die dem EU-Recht entgegenstehen, nicht anzuwenden.

 

 

ND - Rechtsgrundlagen - Auslegungsfragen

E-Mail des BMEL vom 15.02.22, weitergeleitet mit E-Mail des SMS vom 21.02.22 zur Fortführung der Impfpflicht gegen ND und zur Statusanerkennung


E-Mail des BMEL vom 19.01.22, weitergeleitet mit E-Mail des SMS vom 25.01.22 mit Auslegungen  

  • zur Attestierung von Impfungen gegen ND in Bescheinigungen für den innergemeinschaftlichen Handel M
  • zur Meldung von bestätigten Fällen einer Infektion mit NDV bei wild lebenden Vögeln (Tauben) in TSN
  • zu Maßnahmen bei bestätigten Fällen einer Infektion mit NDV bei gehaltenen Tauben (Die Frage, inwieweit der auf dem auf das Schreiben des BMELV vom 02.05.08 beruhende Erlass des SMS vom 04.05. 2011 noch anwendbar ist, befindet sich derzeit noch in Klärung)

ND-Impfkontrolle - Durchführung in Sachsen

Erlass des SMS vom 20.03.13 mit Anschreiben der LDS vom 16.05.13

Mit E-Mail vom 17.05.13 versandtes Schreiben der Tierseuchenkasse an die LÜVÄ mit Anlage 1 (Stichprobenplan) und Anlage 2 (Untersuchungsantrag)

Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Bekämpfung der Newcastle Disease durch serologische Kontrolle der Impfung und Beratung zur Optimierung des Impfschutzes (ND- Programm) s. Website der Sächsischen Tierseuchenkasse

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