Aviäre Influenza (HPAI / LPAI)
Rechtsgrundlagen AI (Auswahl)
EU-Recht:
Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex):
| Bezeichnung der gelisteten Seuche | Kategorie der gelisteten Seuche | Gelistete Arten | |
| Arten und Artengruppe | Überträgerarten | ||
| Hochpathogene Aviäre Influenza1 | A+D+E | Aves | |
| Infektion mit den niedrigpa-thogenen Viren der Aviären Influenza2 | D+E | Aves | |
1s. a. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffer iv) des AHL (hier in Vetlex)
2Artikel 170 des AHL (hier in Vetlex) eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Maßgaben nationale Maßnahmen bezüglich der Bekämpfung der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Abs. 1 Buchstaben d und e und der Verbringung von Landtieren und ihres Zuchtmaterials innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebietes zu ergreifen, s. u.
Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuch (hier in Vetlex)
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021 betreffend Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten (hier in Vetlex)
Entscheidung 2006/437/EG der Kommission vom 4. August 2006 über die Genehmigung eines Handbuchs zur Diagnose der Aviären Influenza gemäß der Richtlinie 2005/94/EG des Rates - nicht mehr offiziell in Kraft aber inhaltlich hilfreich in Bezug auf Beprobung u. ä. m.
Bundesrecht:
Achtung: Bis zur Anpassung des nationalen Rechts durch die Legislative sind Regelungen, die dem EU-Recht entgegenstehen, nicht anzuwenden. Vor diesem Hintergrund sind auch die hier eingestellten ergänzenden Dokumente (Ausführungshinweise u. ä.) kritisch zu betrachten.
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln
AI - Auslegungshinweise u. ä.
TSN-Meldung von HPAI-Fällen s. "Mitteilungs- und Meldepflichten" -> "Dokumente zur Anzeige- und Meldepflicht und zur TSN-Meldung"
HPAI: Durchführung der Rechtsvorschriften in Sachsen
Festlegung und Beschreibung von Sperrzonen bei Ausbruch einer Seuche der Kategorie A - E-Mail der LDS vom 09.12.2022
Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) im Freistaat Sachsen - Vorgehensweise im Freistaat Sachen: Erlass des SMS vom 06.11.2025 mit Anlage 1 (Schreiben des FLI zu HPAIV H5 Diagnostik vom 24.05.2023), Anlage 2 (Empfehlung des ABAS „Spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, „Vogelgrippe“)), Anlage 3 (Meldebogen HPAI H5N1 Säugetiere)
AI-Monitoring bei Wildvögeln und Hausgeflügel
Monitoring bei Hausgeflügel und Wildvögeln ab 2022: Erlass des SMS vom 19.04.2022 mit Anlage (Meldetableaus) und E-Mail-Anschreiben der LDS
Festlegungen zur Aviäre Influenza Datenbank des FLI
Die Aviäre Influenza Datenbank (AI-DB) des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) erfasst Daten zum Wildvogel- und Hausgeflügelmonitoring in Deutschland. Dies dient der Überwachung des Monitorings, sowie der Berichterstattung gegenüber der EU und EFSA auch im Rahmen der Kofinanzierung. Zum 01.01.2025 wurde die AI-DB auf ein neues Format umgestellt. Die Datenübermittlung zu Monitoringuntersuchungen erfolgt seitdem nur durch einen Upload durch die LUA. Eine Bestätigung von positiven Befunden und Ergänzungen von Daten (wie Koordinaten) durch die LÜVÄ ist nicht mehr vorgesehen.
Die Daten der AI-DB können zur Risikobewertung hinsichtlich HPAI verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass die von der AI-DB aufgeführten Koordinaten zu Ausbrüchen nur „Wurfkoordinaten“ sind, die anhand der Gemeindekennzahl generiert werden und nicht den konkreten Ausbruchsort darstellen.
Die Details zur Datenübermittlung durch die LUA für Sachsen sind im Erlass des SMS zur Datenerfassung und Datenübermittlung im Rahmen der Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom 01.04.2026 mit Anlage 1 geregelt.
Die AI-DB ist unter folgendem Link aufrufbar: Link zur AI-DB
Allgemeine Informationen zur Anmeldung sind der Mail des FLI vom 01.04.2025 zu entnehmen. Des Weiteren wurde die neue AI-DB vom FLI am 17.09.2025 in einer Präsentation vorgestellt.