Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Blauzungenkrankheit (BT)

Blauzungenkrankheit (BT) - Rechtsgrundlagen

Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex):

 

Bezeichnung der gelisteten Seuche Kategorie der gelisteten Seuche Gelistete Arten
Arten und Artengruppe Überträgerarten
Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) C+D+E Antilocapridae, Bovidae, Camelidae, Cervidae, Giraffidae, Moschidae, Tragulidae Culicoides spp.

 

 

s. a. Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben c, d und e des AHL (hier in Vetlex)


Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuch (hier in Vetlex)


Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen (hier in Vetlex)


 Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen (hier in Vetlex)


Bundesrecht:

 

Achtung: Bis zur Anpassung des nationalen Rechts durch die Legislative sind Regelungen, die dem EU-Recht entgegenstehen, nicht anzuwenden.


Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
für Kommentar s.B-18.1 im Geißler/Stein/Bätza

Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung)
 

Blauzungenkrankheit (BT) - Regelungen bezüglich der  Anerkennung des Status "seuchenfrei" für Sachsen

Gem. Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen (hier in Vetlex) ist Sachsen „seuchenfrei“ in Bezug auf Bezug auf Infektionen mit dem BTV

Blauzungenkrankheit (BT) - wichtige Links

Impfempfehlungen s. Website der StIKo Vet

BT-Situation in Europa (einschl. Restriktionszonen in den MS) s. BT-Website der KOM

Blauzungenkrankheit - Impfung in Sachsen

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen – Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes und der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung – Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit; Genehmigung zur vorbeugenden Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

vollständiger Text (veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt vom 22. September 2016, S. 1222), geändert mit Allgemeinverfügung vom 19.074.2017 (veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 27/2017 vom 06.07.2017)

Blauzungenkrankheit (BT) - Monitoring zum Nachweis der Virusfreiheit

Durchführung des Monitorings zum Nachweis der BT-Freiheit in Sachsen:

2023 und Folgejahre

Erlass des SMS vom 25.05.2023

 

 

Blauzungenkrankheit (BT) - Diagnostik

Mit Erlass des SMS vom 28.06.2010 wurden die Empfehlung des FLI vom 29.04.2010 zur Vermeidung falsch-positiver Aussagen zum Auftreten von BTV-8 in Deutschland in Sachsen für verbindlich erklärt

Empfehlungen des FLI zur BTV-Diagnostik und zur differentialdiagnostischen Abklärung von MKS (Stand: 10.07.2008)