Enzootische Leukose der Rinder

Rechtsgrundlagen Leukose (Auswahl)

EU-Recht:

 

Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex):

Bezeichnung der gelisteten Seuche Kategorie der gelisteten Seuche Gelistete Arten
Arten und Artengruppe Überträgerarten
Enzootische Leukose der Rinder C+D+E Bison ssp., Bos ssp., Bubalus ssp.  

 

s. a. Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b, d und e des AHL (hier in Vetlex)


Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuch (hier in Vetlex)


Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen (hier in Vetlex)


Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen (hier in Vetlex)


Bundesrecht:

 

Achtung: Bis zur Anpassung des nationalen Rechts durch die Legislative sind Regelungen, die dem EU-Recht entgegenstehen, nicht anzuwenden.


 Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder

Leukose - Regelungen bezüglich der  Anerkennung des Status "seuchenfrei" für Sachsen

Mit der Entscheidung der Kommission 2003/467/EG (hier in Vetlex) erhielt Deutschland in Bezug auf die Rinderbestände den Staus "frei von Brucellose, Tuberkulose und Leukose" (sog. "Artikel 10-Status"). Diese Entscheidung basierte auf der inzwischen nicht mehr gültigen Richtlinie 64/432/EWG. Gem. Artikel 84 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689  (hier in Vetlex) gelten Mitgliedstaaten und Zonen derselben, für die vor Geltungsbeginn dieser Verordnung der Status „seuchenfrei“ genehmigt wurden, auch gemäß dieser Verordnung als frei von EBL, wenn der Status „EBL-frei“ gemäß der Richtlinie 64/432/EWG gewährt wurde.

 

Gem. Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen (hier in Vetlex) ist Deutschland „seuchenfrei“ in Bezug auf EBL

Leukoseüberwachung in Sachsen

Überwachung der Freiheit der sächsischen Rinderbestände von Brucellose, Leukose und BHV1 - Milchserologische Untersuchung im Rahmen der GERO-Prüfung 

gemeinsames Merkblatt des SMS und des LKV vom 27.04.2023 mit Anschreiben des SMS vom 26.05.2023

 

Beibehaltung der bisherigen Verfahrensweise bei der der Untersuchung von Rindern auf Leukose und Brucellose: E-Mail der LDS vom 20.12.2017

Durchführung der Untersuchung von Rindern auf Leukose und Brucellose ab 2013:
[*] Erlass des SMS vom 14.12.2012 (lt. II dieses Erlasses finden die Nummern 3.2 und 3.3 der Verwaltungsvorschrift des SMS über die Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung sowie der Erlass des SMS vom 11.12.2001 geändert mit Erlass des SMS vom 23.01.2003 keine Anwendung mehr vgl. auch Schreiben der Tierseuchenkasse vom 28.12.2012 an die praktizierenden Tierärzte


[*] ergänzender Erlass des SMS vom 10.01.2013 mit Anl. 1 (Auszug Protokoll der Sitzung der Länderreferenten für Tierseuchenrecht am 22. und 23.11.2011) u. Anl. 2 (Dr. Jörg Walraph "Darstellung eines Problems bei der Untersuchung von Milchproben auf BHV1", LUA-Mitteilungen 4/2008 S. 77)[Achtung: Nr. 8 außer Kraft gesetzt mit Erlass des SMS vom 28.10.2013; Bezug zur Verwaltungsvorschrift des SMS zur Leukose- und Brucelloseüberwachung in Milchproben vom 11. März 1994 unter Nr. 5 des Erlasses geändert durch Erlass des SMS vom 12.11.2013]


[*]ergänzender Erlass des SMS vom 05.02.2013 (konkretisiert mit E-Mail des SMS vom 06.02.2013)


[*]ergänzender Erlass des SMS vom 14.01.2014


[*]Verfahrensanweisung für 2015: Erlass des SMS vom 06.10.2014

s. a.: Meldung der Milchuntersuchungstermine an den LKV - Elektronische Terminübermittlung: Schreiben des SMS vom 03.12.2013 ergänzende E-Mail des SMS vom 12.12.13

Erstellung Terminlisten für milchserologische Untersuchungen im Jahr 2016: Anschreiben des SMS vom 06.11.15 mit Anlage (Anleitung zur Prüfung und Korrektur in BALVI IP)

Vollzug der Rinder-Leukose-VO bei der Schlachttieruntersuchung: Erlass des SMS vom 12.05.2005