weitere Anwendbarkeit der Rinder-Salmonellose-Verordnung
Die E-Mail des SMS vom 02.09.2022 zur weiteren Anwendbarkeit der Rinder-Salmonellose-Verordnung mit Anlage 1 (Stellungnahme des FLI zur weiteren Anwendung der Rinder-Salmonellose-Verordnung vom 04.08.2022), Anlage 2 (Auszug 36. Sitzung AGTT) und Anlage 3 (Auszug 37. Sitzung AGTT) ist hier im TSBH SN eingestellt:
Tierseuchenbezogene Dokumente - Salmonellosen (Übersicht) - Salmonellose bei Rindern - Rechtsgrundlagen Rindersalmonellose
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