Ausnahmezulassungen für Biozidprodukte in der Tierseuchenbekämpfung
Das aktuelle Antragsformular für die Erteilung von Ausnahmezulassungen für Biozidprodukte, die bei einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion, Bekämpfung von Schadnagern oder sonstigen Schadorganismen oder bei einer sonstigen Entwesungen verwendet werden dürfen nebst Anschreiben des BVL ist hier im TSBH Sachsen eingestellt:
Desinfektion / Entwesung - Ausnahmezulassungen für Biozidprodukte
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