Anwendbarkeit der Erlasse des SMS zum ASP-Monitoring vor dem Hintergrund der Allgemeinverfügung der LDS zu Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten in der Fassung vom 02.11.2021
Die E-Mail der LDS vom 10.11.2021 zur Anwendbarkeit des Erlasses des SMS vom 14.04.2020 zum Erlass des SMS vom 14.04.2020 und des Erlasses des SMS vom 20.10.2020 zum Monitoring verendet aufgefundener und krank erlegter Wildschweine auf KSP und ASP vor dem Hintergrund der Allgemeinverfügung der LDS zu Maßnahmen bei verendet aufgefundene Wildschweinen (Fall- und Unfallwild) sowie krank erlegte Wildschweinen in ganz Sachsen sowie Maßnahmen bei gesund erlegten Wildschweinen in den in den Anlagen genannten Gebieten in der ab 02.11.2021 geltenden Fassung ist hier im TSBH SN eingestellt:
Tierseuchenbezogene Dokumente - Schweinepest (klassische & afrikanische) - Schweinepestüberwachung und Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung im Freistaat Sachsen - ASP/KSP-Monitoring bei Wildschweinen sowie KSP-Monitoring bei Hausschweinen im Freistaat Sachsen
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